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    Aktuelle Seite:

    Prämienverbilligung beantragen

    Wohnort

    Prämienverbilligungen erhalten sie für das laufende Jahr vom Kanton in welchem Sie den Wohnsitz per 1. Januar hatten. Im Kanton Basel-Stadt können Sie Prämienverbilligungen somit erst per Januar des Folgejahres erhalten. Prämienbeiträge für die Dauer des laufenden Jahres können Sie bei der zuständigen Stelle Ihres bisherigen Wohnsitzkantons geltend machen.

    Geburtsdatum

    Sie sind minderjährig. Ihr Antrag auf Prämienverbilligung muss zusammen mit den Eltern eingereicht werden.

    Antragsstellende, welche volljährig, in Erstausbildung und unter 25 Jahre alt sind müssen den Antrag auf Prämienverbilligung zusammen mit den Eltern einreichen.

    Sozialhilfe

    Gemäss Ihren Angaben, werden Sie aktuell von der Sozialhilfe unterstützt. Während der Dauer der Unterstützung kann keine Prämienverbilligung gewährt werden. Sobald Sie nicht mehr unterstützt werden, empfehlen wir Ihnen einen neuen Antrag zu stellen.

    Ergänzungsleistungen

    Gemäss Ihren Angaben, werden Sie aktuell mit Ergänzungsleistungen unterstützt. Während der Dauer der Unterstützung kann keine Prämienverbilligung gewährt werden.

    E-Mail-Adresse, an welche die Zugangsdaten gesendet werden

    Information

    Sie benötigen für das Erstellen sowie das Verwalten Ihres Antrags zwingend eine bestehende Email-Adresse. Bitte geben Sie eine gültige Email-Adresse an, damit wir Ihnen den Zugangscode zustellen können.

    Information

    Sie benötigen für das Erstellen sowie das Verwalten Ihres Antrags zwingend ein bestehendes eKonto. Falls Sie noch keines haben, registrieren sie sich bitte vorgängig hier eKonto anlegen