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Prämienverbilligung beantragen
Wohnort
Prämienverbilligungen erhalten sie für das laufende Jahr vom Kanton in welchem Sie den Wohnsitz per 1. Januar hatten. Im Kanton Basel-Stadt können Sie Prämienverbilligungen somit erst per Januar des Folgejahres erhalten. Prämienbeiträge für die Dauer des laufenden Jahres können Sie bei der zuständigen Stelle Ihres bisherigen Wohnsitzkantons geltend machen.
Geburtsdatum
Sie sind minderjährig. Ihr Antrag auf Prämienverbilligung muss zusammen mit den Eltern eingereicht werden.
Antragsstellende, welche volljährig, in Erstausbildung und unter 25 Jahre alt sind müssen den Antrag auf Prämienverbilligung zusammen mit den Eltern einreichen.
Sozialhilfe
Gemäss Ihren Angaben, werden Sie aktuell von der Sozialhilfe unterstützt. Während der Dauer der Unterstützung kann keine Prämienverbilligung gewährt werden. Sobald Sie nicht mehr unterstützt werden, empfehlen wir Ihnen einen neuen Antrag zu stellen.
Ergänzungsleistungen
Gemäss Ihren Angaben, werden Sie aktuell mit Ergänzungsleistungen unterstützt. Während der Dauer der Unterstützung kann keine Prämienverbilligung gewährt werden.
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Sie benötigen für das Erstellen sowie das Verwalten Ihres Antrags zwingend eine bestehende Email-Adresse. Bitte geben Sie eine gültige Email-Adresse an, damit wir Ihnen den Zugangscode zustellen können.
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