Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist spätestens eine Woche vor dem geplanten Arbeitsbeginn einzureichen (Art. 41 Abs. 1 lit. a ArGV 1). Muss die Bewilligung innerhalb von drei Tagen erteilt werden, wird ein Expresszuschlag erhoben.
Gesuchsteller/in
Kontaktperson
Die Kontaktperson, sollte über den Inhalt des Arbeitszeitgesuchs Bescheid wissen und bei Fragen Auskunft geben können.