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Gesuch um Alimentenhilfe

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    Hinweis

    Sie können das Gesuch jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter ausfüllen (z.B. um benötigte Dokumente zu beschaffen). Nachdem Sie das Gesuch abgesendet haben, können Sie dieses als PDF herunterladen. Danach kann dieses nicht mehr bearbeitet werden.

    Die Felder mit einem * sind zwingend auszufüllen oder zu bestätigen.

    Anspruchsberechtigung

    Voraussetzung für die Anmeldung bei der Alimentenhilfe ist, dass die unterhaltsberechtigte Person ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hat, einschliesslich der Gemeinden Riehen und Bettingen.

    Da Ihr Wohnort nicht im Kanton Basel-Stadt ist, können wir auf Ihr Gesuch nicht eintreten. Wenden Sie sich an Ihre jetzige Wohngemeinde und stellen Sie dort ein Gesuch um Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen.

    Gültiger Unterhaltstitel

    Zur Festlegung eines Unterhaltsbeitrags für Ihr Kind / Ihre Kinder sowie für Sie selbst wenden Sie sich bitte an das Zivilgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, 4051 Basel oder an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde(KESB), Rheinsprung 16/18, 4051 Basel.

    Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gültigen Unterhaltstitel haben, können Sie erneut ein Gesuch um Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen stellen.

    Bezahlung der Unterhaltsbeiträge

    Da Sie die Unterhaltsbeiträge derzeit regelmässig und vollständig erhalten, können wir auf Ihr Gesuch nicht eintreten. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Unterhaltszahlungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhalten, können Sie ein neues Gesuch einreichen.

    eKonto

    Für das Erstellen und Verwalten des Gesuchs benötigen Sie (oder Ihr Beistand oder Vormund) zwingend ein eKonto. Hier können Sie ein Konto anlegen.

    Hinweis für Beistandschaft oder Vormundschaft

    Wenn Sie das Gesuch als Beistand oder Vormund im Auftrag einer anderen Person ausfüllen, registrieren Sie sich am besten als Organisation. Besitzt die gesuchstellende Person bereits ein eigenes eKonto, kann sie Ihnen dort eine Berechtigung erteilen, damit Sie das Gesuch in ihrem Namen ausfüllen können. In diesem Fall erscheint das Gesuch im eKonto der gesuchstellenden Person und kann von ihr weiter verwaltet werden.