Zur Festlegung eines Unterhaltsbeitrags für Ihr Kind / Ihre Kinder sowie für Sie selbst wenden Sie sich bitte an das Zivilgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, 4051 Basel oder an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde(KESB), Rheinsprung 16/18, 4051 Basel.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gültigen Unterhaltstitel haben, können Sie erneut ein Gesuch um Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen stellen.