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Online-Baubegehren (OBG)

Baubegehren online erfassen und digital einreichen

Neues Baubegehren anlegen >

Legen Sie ein neues Baubegehren für bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen an.

Mit dem Online-Baubegehren (OBG) ist es möglich, Baubegehren auf Privatparzellen im Kanton Basel-Stadt zu erfassen und neu digital einzureichen.

Wichtig: Es können nicht mehrere Personen zusammen zeitgleich im OBG an einem Begehren arbeiten! Zeitversetzt ist die Bearbeitung von mehreren Personen möglich; nutzen Sie dazu die «Teilen-Funktion».


Weitere Auskünfte: 061 267 92 00 und bvdbgi@bs.ch


Wenn Sie Fragen zur Nutzung des OBG oder zur technischen Eingabe Ihres Baubegehrens haben, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

Neben der technischen Begleitung Ihrer OBG Eingabe bieten wir für fachliche Fragen rund ums Baubegehren baurechtliche Beratungen an. Die aktuellen Zeiten für unsere telefonischen und persönlichen Bauberatung sowie die Möglichkeit zur Terminbuchung finden Sie unter Baurechtliche Beratung | Kanton Basel-Stadt.