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Online-Baubegehren (OBG)

Baubegehren online erfassen und digital einreichen

Mit dem Online-Baubegehren (OBG) ist es möglich, Baubegehren auf Privatparzellen im Kanton Basel-Stadt zu erfassen und neu digital einzureichen.


Sie können jederzeit überprüfen, welchen Angaben oder Dokumente noch fehlen. Das OBG kann erst eingreicht werden wenn alle erforderlichen Themen bearbeitet sind.


Sobald Sie Ihr Baubegehren eingereicht haben, ist es vorübergehend gesperrt. Änderungen oder Ergänzungen sind erst möglich, nachdem das BGI die Vorprüfung abgeschlossen hat. Sobald die Vorprüfung beendet ist, wird das Baubegehren wieder freigegeben und kann bei Bedarf angepasst werden.


Wichtig: Es können nicht mehrere Personen zusammen zeitgleich im OBG an einem Begehren arbeiten! Zeitversetzt ist die Bearbeitung von mehreren Personen möglich; nutzen Sie dazu die «Teilen-Funktion».


Neues Baubegehren anlegen


Weitere Auskünfte: 061 267 92 00 und bvdbgi@bs.ch


Wenn Sie Fragen zur Nutzung des OBG oder zur technischen Eingabe Ihres Baubegehrens haben, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

Neben der technischen Begleitung Ihrer OBG Eingabe bieten wir für fachliche Fragen rund ums Baubegehren baurechtliche Beratungen an. Die aktuellen Zeiten für unsere telefonischen und persönlichen Bauberatung sowie die Möglichkeit zur Terminbuchung finden Sie unter Baurechtliche Beratung | Kanton Basel-Stadt.

OBG Prozess