Das Online-Baubegehren (OBG) als Erfassungsassistent
Mit dem Online-Baubegehren (OBG) ist es möglich Baubegehren im Kanton Basel-Stadt zu erfassen. Es stellt sicher, dass die Gesuchstellenden alle für sie relevanten Informationen erhalten und wissen, welche Unterlagen sie einreichen müssen. Aktuell ist es noch nicht möglich, das Baubegehren digital einzureichen.
Das Online-Baubegehren (OBG) steht als elektronischer Erfassungsassistent zur Verfügung, der den Gesuchstellenden alle Anforderungen, gesetzlichen Grundlagen und weiteren wichtigen Informationen anzeigt, die für Sie relevant sind. Dadurch wird die Suche nach Informationen und Dokumenten deutlich verringert. Dank der Benutzerführung und den hinterlegten Prüfregeln stellt das Online-Baubegehren sicher, dass keine Angaben fehlen und alle relevanten Unterlagen eingereicht werden. Die Korrektheit der Angaben kann es hingegen nicht überprüfen. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Gesuchstellenden.
Aktuell ist es noch nicht möglich, das Baubegehren digital einzureichen. Es ist daher unumgänglich, das elektronisch erfasste Baubegehren, resp. das Belegexemplar auszudrucken und zusammen mit allen Unterlagen und Plänen wie bisher physisch einzureichen.
Sobald ein Baubegehren im OBG vollständig (relevante Prüffelder sind ausgefüllt und entsprechende Unterlagen hochgeladen) erfasst ist, kann ein Belegexemplar erzeugt und ausgedruckt werden. Dieses Belegexemplar ersetzt das bisherige Formular «Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen».
Das Belegexemplar muss zusammen mit allen Unterlagen und Plänen physisch zweifach (2 Dossiers) eingereicht werden.
Zum Austausch oder zur Nachreichung von Plänen und Unterlagen ist das bisherige Formular Austauschpläne und –unterlagen zu verwenden.