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Online-Baubegehren (OBG)

Erfassungsassistent für baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen auf Privatparzellen

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Das Online-Baubegehren (OBG) als erste Vereinfachungen im Baubewilligungsverfahren

Mit dem Online-Baubegehren (OBG) ist es möglich Baubegehren im Kanton Basel-Stadt zu erfassen. Es stellt sicher, dass die Gesuchstellenden alle für sie relevanten Informationen erhalten und wissen, welche Unterlagen sie einreichen müssen.


Aktuell stehen das Baubegehren (vereinfachtes und ordentliches), das generelle Baubegehren (für einen Vorentscheid während der SIA Phase 21 Vorstudien / 31 Vorprojekt) und das Reklamebegehren zur Verfügung. Das Mobilfunkbegehren ist zurzeit in Entwicklung.

Das Online-Baubegehren (OBG) steht als elektronischer Erfassungsassistent zur Verfügung, der den Gesuchstellenden alle Anforderungen, gesetzlichen Grundlagen und weiteren wichtigen Informationen anzeigt, die für sie relevant sind. Dadurch wird der Suchaufwand deutlich verringert. Dank der Benutzerführung und den hinterlegten Prüfregeln stellt das Online-Baubegehren sicher, dass keine Angaben fehlen und alle relevanten Unterlagen eingereicht werden. Die Korrektheit der Angaben kann es hingegen nicht überprüfen. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Gesuchstellenden.


Das Online-Baubegehren ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg hin zum vollständig digitalen Baubewilligungsverfahren. Aktuell ist es noch nicht möglich, das Baubegehren elektronisch zu unterschreiben und vollständig digital einzureichen. Dies liegt zum einen an den fehlenden gesetzlichen Grundlagen. Diese werden zurzeit erarbeitet. Zudem braucht es für ein vollständig papierloses Verfahren eine entsprechende Fallbearbeitungs-Software, die es dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat erlaubt, die Baubegehren digital zu bearbeiten. Diese wird derzeit entwickelt und steht voraussichtlich ab 2025 zur Verfügung. In einer ersten Phase ist es daher unumgänglich, das elektronisch erfasste Baubegehren auszudrucken und zusammen mit allen Unterlagen und Plänen wie bisher physisch einzureichen. Die Vorteile des OBG entfalten sich gänzlich, wenn das Baubewilligungsverfahren vollständig digitalisiert sein wird – und das physische Einreichen aller Unterlagen und Pläne auf Papier folglich entfällt.


Sobald ein Baubegehren im OBG vollständig (relevante Prüffelder sind ausgefüllt und entsprechende Unterlagen hochgeladen) erfasst ist, kann ein Belegexemplar erzeugt und ausgedruckt werden. Dieses Belegexemplar ersetzt das bisherige Formular «Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen». Das Belegexemplar muss vierfach/zweifach (Reklame) zusammen mit allen anderen Unterlagen unterschrieben physisch eingereicht werden.
Wir empfehlen das OBG nicht unmittelbar vor einer geplanten Baueingabe zu verwenden, sondern bereits ab SIA Phase 21 «Vorstudien» (SIA112), spätestens aber ab der SIA Phase 31 «Vorprojekt» (SIA112).


Wer das OBG nicht nutzen möchte, kann wie bisher das Formular «Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen» (inkl. der darin integrierten Anhänge A, B, C, D, E, F) ausfüllen und einreichen.


Zum Austausch oder zur Nachreichung von Plänen und Unterlagen ist das bisherige Formular Austauschpläne und –unterlagen zu verwenden.

Weitere Auskünfte

Piero Knecht, piero.knecht@bs.ch
Fachlicher Projektkoordinator für das Teilprojekt OBG, Bau- und Gastgewerbeinspektorat